Directoratio Ordinis

(Die Ordensleitung)

Die Führungsstrukturen des Ordo Defensores Lecturia sind auf allen drei Ebenen - welche da sind Domus, Provinces, Ordo - die gleichen:

Jedes Domus wird geleitet von einem Ordenshausleiter (Magister Ordinis), der zumindest 27 Götterläufe zählen und den Rang eines honorius et illustris bekleiden muß. Natürlich muß er den Anforderungen des Gildenrechts an einen Inhaber eines akademischen Lehramtes genügen, egal ob es sich um ein arkanes oder nichtarkanes Fach handelt!
Ihm zur Seite steht das Hauskapitel (Capitulum domus), bestehend aus vier Kapitularen, deren Amt es ist, den Magister Ordinis in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nach Kräften zu unterstützen. Im Fall der Vakanz des Amtes des Magister Ordinis obliegt dem Hauskapitel die Wahl eines geeigneten Nachfolgers binnen dreimonatiger Frist. All diese Ämter können sowohl mit Laien als auch mit Magiebegabten besetzt sein, die zumindest den Rang eines honorius et meritus innehaben:
Für die Verwaltung der Besitztümer und Einkünfte des Ordens im Bereich des Domus Ordinis ist der Kämmerer (Cubicularius) zuständig. Er weist die Mittel zu, kümmert sich um die Bilanzia und zeichnet verantwortlich für den Zustand der Ordensbesitzungen.
In den Bereich des Marschalls (Defensorius) fällt neben der Sicherung der Verteidigungsfähigkeit des Ordenshauses auch die kämpferische Unterweisung der Angehörigen des Ordo. Er hat die Mitglieder nach ihrer Kampffähigkeit zu beurteilen und für Feldeinsätze vorzubereiten.
Der Archivar (Archivarius) betreut die Bibliothek und die Chronik des Ordenshauses. Auch nimmt er die Berichte der reisenden Mitglieder auf und sorgt nach Absprache mit dem Magister Ordinis für die Verbreitung relevanter Informationen.
Schließlich fällt es dem Justiziar (Iuratius) zu, die Rechtsprechung zu überwachen. Er berät die Ordensmitglieder in rechtlichen Fragen, leistet Beistand denen, die mit der Iustitia in Konflikt geraten sind und prüft die Legalität der Ordenseinsätze.

Jedes Castellum wird geleitet von einem Träger eines Grauen Stabes, welcher trägt den Titel eines Großmeisters (Magister Magnus Ordinis). Ein Magister Magnus Ordinis muß wenigstens 32 Götterläufe zählen und sieben Jahre lang Ehrenmitglied gewesen und in den Rang eines honorius et spectabilis erhoben worden sein. Er muß Magister Magnus der akademischen Magie sein!
Neben den Führungsaufgaben für sein Haus hat er auch die Verpflichtung, für die Ordensgeschwister und -einrichtung zu sorgen, die magischen Lehren zu pflegen und zumindest alle sieben Jahre die weiteren Domus seiner Provinz zu inspizieren.
In Analogia zum Domus wird der Magister Magnus Ordinis in seiner Arbeit und in seinen Aufgaben vom Provinzialkapitel (Capitulum Magnum) unterstützt und beraten. Für Großkämmerer (Cubicularius magnus), Großmarschall (Defensorius Magnus), Großjustiziar (Iuratius Magnus) und Großarchivar (Archivarius Magnus) sind die Aufgabengebiete die selben analog zum Hauskapitel, umspannen allerdings die ganze Provinz und beinhalten somit auch die Koordination interdomualer Belange. Provinzialkapitularen bekleiden zumindest den Rang eines honorius et illustris.
Zur Unterstützung bei den eigenen Aufgaben kann der Großmeister einen Großscholaren (Scholarius Magnus) berufen, dem er wie ein Lehrer dem Schüler zur Seite steht. Der Großscholar soll bei seiner Berufung Adeptus der Magica academica sein und wenigstens den Status eines frater honorius et dedicatus innehaben. Der Großscholar tritt die Nachfolge des Magister Magnus Ordinis an. Wenn kein solcher berufen wurde, ist die Nachfolge binnen eines Mondes vom Großkapitel zu klären. Die Nachfolge wird gültig, wenn der Candidatus es verstanden hat, den Grauen Stab an sich zu binden.

Auf höchster Ebene schließlich steht der Hochmeister (Magister Maximus Ordinis). Dieser wird vom Hohen Rat (Consilium Magnum), welcher sich bildet aus der Gesamtheit der vier Magistri Magni Ordinis, bestimmt und erlangt damit den Status eines honorius et magnificus. Das Consilium Magnum berät den Magister Maximus Ordinis in Fragen der Disziplin, Lehre und Organisation des Ordo Defensores Lecturia. Gemeinsam mit dem Hochmeister entscheidet das Consilium über Ausschluß und Neuaufnahme von Ordensmitgliedern.
Desweiteren bestimmen das Consilium Magnum und der Magister Maximus Ordinis gemeinsam einen Ordenssprecher (Convocatus Ordinis), der auf sieben Jahre den ODL mit einem Sitz in der Großen Grauen Gilde vertritt und repräsentiert und mindestens den Rang eines honorius et meritus innehaben soll.
Schlußendlich obliegt die alltägliche Führung des Ordens dem Hohen Kapitel (Capitulum Maximum), welchselbiges berufen wird vom Consilium Magnum und dem Magister Maximus Ordinis. Dem Capitulum Maximum gehören vier Würdenträger an, die sich entsprechend der Aufgabenbereiche der Kapitularen in ihrem Gebiet befleißigen. Der Hocharchivar muß dabei ein Magus, der Hochmarschall ein Laie sein! Die Hochkapitularen haben den Status eine honorius et illutris.