Structurae Ordinis

(Die Struktur des Ordens)


Ad primo: Provinces quinque Ordinis

(Die fünf Ordensprovinzen)

Entsprechend der Bestimmungen Rohals des Weisen ist der Ordo Defensores Lecturia grundsätzlich unterteilt in fünf Ordensprovinzen, die einer mittlerweile fast 430jährigen Tradition folgend immer noch von je einem Großmeister (Magister Magnus Ordinis) - die Zentralprovinz jedoch vom Hochmeister (Magister Maximus Ordinis) - geführt werden. Jeder Großmeister besitzt einen der Grauen Stäbe, die Rohal selbst gefertigt und den ersten Magistri Magni überantwortet haben soll.
So wacht der Stab Robureon, gemacht aus Steineiche, über die Provinz Lowangen, der Stab Sangulmeon, bestehend aus Blutulme, über die Provinz Vallusa, der Stab Ferruginion, erschaffen aus Eisenholz, über die Provinz Anchopal und schließlich der Stab Cedraion, gefertigt aus Zyklopenzeder, über die Provinz Neetha. Man sagt, jeder dieser nach dem vermeintlichen Erschaffer benannten vier Rohalsstäbe soll geheime Kräfte in sich bergen! Die einzelnen Ordensprovinzen werden von der zugehörigen Ordensburg (Castellum Ordinis) aus verwaltet, gelegen in der Stadt, nach der die jeweilige Provinz benannt ist.
Die Zentralprovinz aber wird geleitet und verwaltet von der Ordenshochburg (Castellum Maximum Ordinis) aus. Auch dem Hochmeister steht ein magischer Stab zu. Dieser mit Onyxen verzierte Stab soll einst Rohal selbst gehört haben und bei der Ordensstiftung von ihm eigenhändig an den ersten Hochmeister überreicht worden sein. Dieser Stab ist nun unwiderbringlich verloren.
Doch bleibt dem Hochmeister ein anderes, gewißlich imposantes Amtszeichen: das Ordenschwert Famerlîn! Es handelt sich dabei um einen mehr als zwei Schritt messenden Zweihänder, dessen Knauf und Griff dem Drachen Famerlor nachempfunden sind. Der Ordo Defensores Lecturia ist in Besitz dieser Bidenhäders seit seiner Gründung; überreicht wurde es vom damaligen Schwert der Schwerter. Hochmeister Tarlisin von Borbra indes ist der erste Träger Famerlîns seit langer Zeit, der neben der gewaltigen Waffe keine peinliche Figur darstellt!
Jeder dieser Castelli Ordinis ist eine Zahl von verschieden großen Niederlassungen unterstellt, den sogenannten Ordenshäusern (Domus Ordinis). Die Castelli und Domus Ordinis sind regulär besetzt von Angehörigen der Ordensleitung. Über die Aufgaben des Hauskapitels könnt Ihr hier mehr erfahren. Neben der Ordensleitung sind den einzelnen Häusern und Burgen auch gemeine Mitglieder zugewiesen, gleichwohl sich nur ein Teil derer stets vor Ort befinden. Die Übrigen widmen sich ihren eigenen Interessen, sind jedoch verpflichtet, relevante Informationen an den Orden heranzutragen und sich auf direkten Befehl in ihrem Domus einzufinden. Soweit es die Größe des Hauses zuläßt mag jedoch jedes wandernde ODL-Mitglied gegen einen Obulus Unterkunft in jedwedem Domus finden.
Auf der Karte des aventurischen Kontinents wird aufgezeigt, in welchen Orten sich Niederlassungen des Ordo befinden und welcher Provinz sie im einzelnen unterstehen.
Neben den Domus und Castelli gibt es in Perricum die Ordenshochburg (Castellum Maximum Ordinis), die dem neuen Hochmeister (Magister Maximus Ordinis) als Residenz dient. Von hier aus wird in Zukunft auch die oberste Befehlsgewalt über den ODL ausgeübt werden und nominell auch die Verwaltung der Zentralprovinz, wenngleich auch praktisch die Verwaltung der Zentralprovinz von Gareth aus durch die Hand des Frater honorius et spectabilis Magister Falke geschieht. Der besseren Überwachung wegen ist es neuerdings auch nur noch im Castellum Maximum möglich, das ordensinterne Zweitstudium wahrzunehmen!

Ad secundo: Gradi socii

(Die Stufen der Mitgliedschaft)

Die Mitgliedschaft innerhalb des Ordens unterliegt gewissen Abstufungen, die sich orientieren an den Leistungen und Verdiensten der Ordensgeschwister. Eine Unterscheidung zwischen Laien und Magiern besteht dabei nicht!
Das erste Jahr der Mitgliedschaft dient dem Aspiranten wie dem Orden als Probezeit. Während dieser ersten Zeit bekleidet das neue Mitglied den Rang eines Gnadenbruders (Frater gratius) respektive einer Gnadenschwester (Soror gratia). Nach Möglichkeit soll in diesem Jahr eine vom Orden gestellte Aufgabe erfüllt werden, zumindest aber soll von Seiten des zuständigen Magister Ordinis die Eignung und Aufrichtungkeit des Anwärters geprüft werden. Bei besonders verdienten Aspiranten kann die Probezeit auch entfallen.
Gnadengeschwister haben die gleichen Recht und Pflichten wie die Rechtsgeschwister, dürfen allerdings nicht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, deren Geltungsdauer über die Probezeit hinweg reicht.

Nach erfolgreichem Abschluß der Aufgabe, nach Beendigung der Probezeit erlangt das Ordensmitglied den Status eines Rechtsbruders (Frater regularius) respektive einer Rechtsschwester (Soror regularia), sofern keine triftigen Gründe gegen die Aufnahme sprechen. Rechtsgeschwister haben die vollständigen Rechte und Pflichten!
Der Rang des Regularius wird in zwei Stufen unterschieden: der gemeine Regularius, auch Regularius minor geheiß, ist Ordensmitglied ersten Grades, welcher dem ODL als Informant oder Gardist dient. Verdiente Ordensgeschwister erlangen den zweiten Grad und somit die Stufe des Regularius maior. Nach einer entsprechenden Ausbildung und Prüfung dürfen arkane Mitglieder zweiten Grades eine Graue Garde anführen.

Nach siebenjähriger Mitgliedschaft hat ein Ordensmitglied das Recht, um die Aufnahme in den inneren Zirkel des ODL zu bitten. Der Antrag bedarf der Füsprache zweier unbescholtener Ordensgeschwister, die nicht in nahem Verwandschaftsverhältnis stehen und mindestens den Range eines Regularius maior, höchstens aber den vom ASpiranten angestrebten Rang bekleiden.
Die rechtsgültige Entscheidung über die Ernennung zum Ehrenbruder (Frater honorius) respektive zur Ehrenschwester (Soror honoria) obliegt einer Versammlung mindestens dreier höher gestellter Ordensgeschwister. Besonderes verdiente Mitglieder können auch schon vor Ablauf des sechsten Mitgliedsjahres in den inneren Zirkel erhoben werden.
Der Rang des Honorius ist in fünf Stufen unterteilt, beginnend mit dem Honorius & dedicatus, dem Hausoffizier oder Mitglied dritten Grades. Der vierte Grad ist der Honorius & meritus. Diese Stufe ist Voraussetzung, um das Amt eines Kapitularen zu übernehmen. Dem Rang des Honorius & illustris ist es vorbehalten, ein Ordenshaus zu führen und zu leiten. Doch auch von Provinzkapitularen wird diser fünfte Grad gefordert. Der sechste Grad wird Honorius & spectabilis geheißen. Dieser ist die Anforderung an einen Großmeister als Leiter einer ganzen Provinz. Schlußendlich stellt der siebte Grad die höchste Mitgliedschaftsstufe des Ordo Defensores Lecturia dar. Der Rang des Honorius & magnificus ist allein dem Ordenshochmeister vorbehalten.


Ad tertio: Gardia grisia

(Die Grauen Garden)

Nachdem sich in den zahlreichen Schlachten und Scharmützeln gezeigt hat, daß die Stärke des ODL nicht im Aufmarsch großer Verbände - kämpfender und zaubernder Mitglieder gleichermaßen - liegt, ist der Orden dazu übergegangen, in kleineren Gruppen zu agieren, den sogenannten Grauen Garden (Gardia grisia). Dies ist um so praktischer, als sich die Aufgabengebiete des Ordens in heutiger Zeit ohnehin einem Wandel unterzogen haben. Sowohl Informationsaquisition als auch geheim zu haltende Einsätze lassen sich in kleinerer Konstellation wesentlich effektiver bewältigen.
Dieser Effekt wird vor allem dadurch gemehrt, daß jede Graue Garde (Gardium grisium) der Aufgabe entsprechend formiert wird. Zwar geht diese Vorgehensweise zu Lasten der eingespielten Routine, wie sie in gleichbleibend besetzten Einheiten zu beobachten ist, allerdings läßt sich nur auf diesem Wege sicherstellen, daß spezialisierte Fachkräfte auch wirklich dort sind, wo sie gebraucht werden, nämlich vor Ort!
Gleichwohl der Ordo Defensores Lecturia bemüht ist, zwischen Laie und Magus nicht zu unterscheiden, erfordert die Sache des Ordens an dieser Stelle Tribut! Jede Graue Garde steht unter dem Befehl eines magiekundigen Ordensmitgliedes, welches zumindest im Range eines Regularius maior steht. Dies dient zunächst der eigenen Sicherheit im Falle magischer Attacken. Zum anderen gebietet die Repräsentationspflicht für den größten magischen Orden Aventuriens, daß er durch einen Gelehrten der arkanen Zunft vertreten wird.
Natürlich kann nicht jedes Mitglied des ODL auch Leiter einer Grauen Garde sein. Zuvor hat der Adept eine Reihe von Lektionen magiekundlicher und juristischer Natur gleichermaßen zu absolvieren und sich schließlich einer Prüfung zu unterziehen. Das aber ändert nichts an der Tatsache, daß auch nicht-magische Ordensgeschwister umfassend geschult werden - auch - oder eben gerade auch - in der Magiekunde und dem Gildenrecht.